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Die Rehabilitation – als wichtiger Bestandteil der Versorgung

Rehabilitation bedeutet übersetzt „Wiederherstellung“. Die Rehabilitation ist auch als Anschlussheilbehandlung (AHB) bekannt. Bereits während des Aufenthalts in der Klinik sollten Betroffenen von Krebserkrankungen Leistungen der Rehabilitation angeboten werden. Hierzu gehören beispielsweise auch die Bewegungs- oder Ernährungsberatung.

Eine Rehabilitationsmaßnahme schließt sich optimalerweise direkt nach einer Krebstherapie an. Eine solche Maßnahme kann auch zwischen zwei Behandlungen erfolgen, wenn der Therapieplan eine längere Behandlungspause vorsieht.

Rehabilitationsmaßnahme – am besten frühzeitig beantragen

Die Teilnahme an einer Rehabilitationsmaßnahme muss von Ihnen selbst beantragt werden. Die „Reha“ wird von der Rentenversicherung finanziert. Sie nimmt auch den Antrag entgegen. Am einfachsten ist es, wenn die Antragsstellung schon während des Klinikaufenthalts erfolgt. Dadurch können Übergangszeiten zwischen einem Krankenhausaufenthalt und dem Beginn der Rehamaßnahme verkürzt oder sogar vermieden werden. Die Mitarbeitenden des Sozialdienstes in den Kliniken helfen Ihnen bei der Antragsstellung und bei der Auswahl der geeigneten Rehabilitationseinrichtung. Wird der Antrag erst nach der Entlassung aus der Klinik gestellt, so können die lokalen Krebsberatungsstellen oder die „Reha-Servicestellen“ (www.reha-servicestellen.de) der Deutschen Rentenversicherung Sie bei der Antragsstellung unterstützen.

Grundsätzlich gibt es Einrichtungen der ambulanten und der stationären Rehabilitation. Welche Angebotsform oder Einrichtung am besten geeignet ist, richtet sich nach dem allgemeinen gesundheitlichen Zustand der Patientin oder des Patienten. Auch die individuellen Wünsche und Bedürfnisse der Betroffenen sollten bei der Auswahl der Einrichtung berücksichtigt werden.

In Rehabilitationszentren erhalten Patientinnen und Patienten sowohl Beratungs- und Schulungsangebote zu verschiedenen Themen (z. B. Bewegung, Ernährung, Schmerzmanagement) als auch psychologische Hilfen. Ziel ist es, den Betroffenen durch ein optimales Rehabilitationsprogramm individuell bei der Genesung und der Verbesserung der Lebensqualität zu unterstützen.

Bei einer Anschlussheilbehandlung in einer Rehabilitationsklinik sind Bewegungsprogramme oft Bestandteil des Angebots. Dort wird auch vermittelt, wie die Übungen zu Hause weiter durchgeführt werden können.

Wichtig ist, dass Betroffene auf die Signale ihres Körpers achten. Stellen sich während oder nach der Aktivität starke Erschöpfung oder Schmerzen ein, dann ist ggf. die Belastung zu hoch und muss angepasst werden. Zudem kann bei Krebs die Leistungsfähigkeit von Tag zu Tag unterschiedlich sein. Es sollte nichts erzwungen werden. Viel hilft nicht immer viel, aber es sollte versucht werden, so mobil wie möglich zu bleiben.

Rehabilitationssport – Noch ein kleiner Tipp

Ihre Ärztin oder Ihr Arzt kann Ihnen ein Rezept für Rehabilitationssport ausstellen. Viele örtliche Sportvereine und auch einige Fitnessstudios bieten Rehabilitationssport für Patientinnen und Patienten mit Krebserkrankungen an. Eine Mitgliedschaft ist dafür nicht notwendig und die Teilnahme an den Kursen ist kostenfrei.

Wo sich in Wohnortnähe ein Anbieter von Rehabilitationssport befindet, kann über den jeweiligen Landessportbund oder die Landesverbände des Deutschen Behindertensportverbandes in Erfahrung gebracht werden. Auch die Krankenkassen, welche die Kosten für die Rehabilitationseinheiten übernehmen, verfügen über Adressen von geeigneten Anbietern.